Häufig gestellte Fragen

Folgende Wertgegenstände können Sie in unsere Pfandhäuser bringen:

  1. Schmuck Pfand:
    Gold-Schmuck (Ketten, Ringe, Colliers, Broschen, Ohrschmuck), Schmuck aus Silber, Platin, Palladium ebenso wie lose Diamanten und Edelsteine. Weiters belehnen wir wertvolle Uhren sowie Münzen, Medaillen und Barren aus Gold, Silber, Platin oder Palladium.
     
  2. Uhren Pfand:
    Hochwertige (Marken-)Armbanduhren sowie Taschenuhren 
     
  3. Technik Pfand:
    Smartphones und Tablets (nicht älter als zwei Jahre), dazugehörende Ladegeräte und Ladekabel
     
  4. Kunst Pfand:
    Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Tafelsilber (komplett), erlesene Ziergegenstände aus Silber
     
  5. Sammelobjekte Pfand:
    Briefmarken und Münzen

Sie benötigen nur einen gültigen Lichtbildausweis und einen Wertgegenstand, den Sie in einer unserer zahlreichen Filialen in ganz Österreich belehnen möchten. Nachdem der Gegenstand geprüft wurde, nennen Ihnen die erfahrenen Schätzmeister und Schätzmeisterinnen im Dorotheum den höchstmöglichen Darlehensbetrag.

Anschließend bekommen Sie den Betrag sofort in bar ausgezahlt. Damit bieten wir Ihnen das einmalige Service eines Pfanddarlehens innerhalb von zehn Minuten.

Rasch und unkompliziert erhalten Sie Bargeld. Aufgrund unserer Markterfahrung im Pfandleihgewerbe können wir Ihnen das höchstmögliche Pfand-Darlehen zur Verfügung stellen. Die genaue Höhe des Darlehens ist abhängig vom Wert des Gegenstands, der als Basis für das Darlehen dient.
Durch ein ausgereiftes österreichweites Vertriebsnetz sind wir in der exklusiven Lage, Ihnen höchste Preise für Ihren Goldschmuck bieten zu können. Bei der Belehnung von Goldschmuck etwa berücksichtigen wir im Dorotheum nicht nur den Edelmetallwert, sondern auch die Fasson und den Seltenheitswert. Die Bewertung erfolgt fair und diskret durch unsere Experten – mit der Kompetenzgarantie des Dorotheum.


Die belehnten Wertgegenstände bleiben auch nach der Belehnung Ihr Eigentum und werden als Sicherstellung (Pfand) bei uns hinterlegt – im Gegenzug erhalten Sie einen Pfandschein. Die Rückzahlung des Darlehens sowie der Zinsen und Gebühren an das Pfandleihhaus ist jederzeit möglich.
Die Laufzeit des Pfanddarlehens bei Schmuck, Kunst und Sammelobjekten beträgt 3 Monate, wobei es möglich ist, diese innerhalb einer objektbezogenen Nachfrist, mindestens aber 4 Wochen, um weitere 3 Monate zu verlängern.
Für technische Geräte beträgt die Laufzeit einen Monat + 4 Wochen Nachfrist.


Wenn Sie das Bargeld behalten und Ihr Pfand nicht wieder auslösen möchten, leiten wir den Verkauf ein. Entsteht dabei ein Überschuss, erhalten Sie diesen gegen Vorlage des Pfandscheines verlässlich und seriös ausbezahlt.

Die Darlehenssumme ist abhängig von der Art des Wertgegenstandes, den Sie beleihen möchten:

  • Schmuck und Uhren:
    rund 60 bis 80 % vom aktuell realisierbaren Wert
  • technische Geräte:
    40 bis 60 % des gemäß Dorotheum SchätzmeisterIn aktuell realisierbaren Wertes
  • Kunst:
    Die Darlehensbeträge reichen beispielsweise von 5.000 Euro bis hin zu 500.000 Euro.

 
Die Zinsen und Manipulationsgebühren im Pfandhaus Dorotheum werden auf Halbmonatsbasis kalkuliert und richten sich nach der Länge der Laufzeit:

Schmuck-, Uhren-, Technik- und Kunst-Pfand:
Pro Halbmonat werden 0,5 % Darlehenszinsen und 1,25 % Gebühren (für die Bewertung, Verwahrung und Versicherung), also insgesamt 1,75 %, verrechnet.

Bei Kunstwerken und Antiquitäten wird außerdem vierteljährlich eine Platzgebühr, die sich nach Größe des Gegenstandes richtet, verrechnet.

 Darüber hinaus entsteht eine geringe Ausfertigungsgebühr für die Erstellung des Pfandscheines zwischen 2,10 und 12,90 Euro. Eine detaillierte Aufstellung der Tarife für Ihr schnelles Darlehen im Dorotheum finden Sie zum einen im Gebührentarif Pfand.